Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
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Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BERGER Flachglastechnik (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt.
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Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
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Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht berechtigt, mündliche Zusagen oder Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.
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Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Käufer wird unverzüglich informiert, falls die Lieferung nicht möglich ist.
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Technische Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie in der technischen Produktbeschreibung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigentums- und Urheberrechte an Unterlagen, Zeichnungen und Dokumentationen bleiben vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise ab Werk (EXW), ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Installation. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
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Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und sich Kosten (z. B. Material, Löhne, Fracht) wesentlich verändern.
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Zahlungen sind ohne Abzug binnen der vereinbarten Frist zu leisten. Skonti bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
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Liefertermine gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
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Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Transportstörungen, Export-/Importbeschränkungen, Naturkatastrophen, politische Risiken, Pandemien) befreien den Verkäufer für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht.
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Nach dreimonatiger Verzögerung ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Käufer zumutbar.
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Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung vom Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung abhängig zu machen.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk oder Lager des Verkäufers verlässt oder dem Spediteur übergeben wurde. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
§ 6 Pflichten des Käufers / Produktsicherheit
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Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer übergebenen Bedienungs-, Wartungs- und Sicherheitsanweisungen einzuhalten.
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Veränderungen an den gelieferten Maschinen oder Eingriffe in sicherheitsrelevante Systeme dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen.
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Der Käufer ist verpflichtet, im Rahmen seiner betrieblichen Sorgfaltspflicht jede Gefährdung durch die gelieferte Maschine zu vermeiden.
§ 7 Gewährleistung
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Es gilt die vereinbarte Beschaffenheit gemäß Produktbeschreibung. Öffentliche Aussagen oder Werbung stellen keine zusätzliche Beschaffenheitsgarantie dar.
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Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
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Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt verlangen.
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Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Gefahrübergang. Für Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Eingriffe entfällt die Gewährleistung.
§ 8 Produkthaftung / Versicherung / Rückruf
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Der Verkäufer importiert Maschinen aus Staaten außerhalb und innerhalb der EU und gilt damit rechtlich als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.
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Der Verkäufer unterhält zum Zeitpunkt der Auslieferung eine Produkthaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die auf Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehler zurückzuführen sind.
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Der Käufer verpflichtet sich, im Falle eines vermuteten Sicherheitsmangels den Verkäufer unverzüglich zu informieren und im Rahmen eines eventuellen Rückrufs zu kooperieren.
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Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Haftungsbegrenzung
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Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal bis zur Höhe des Nettoauftragswertes.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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Die Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleibt unberührt.
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Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu informieren.
§ 11 Konstruktionsänderungen
Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen oder gesetzliche Vorgaben erfüllen, bleiben vorbehalten, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
§ 12 Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, erhält der Käufer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung auf der gelieferten Maschine. Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung sind unzulässig.
§ 13 Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen und Unterlagen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weitergegeben werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Rücktritt / Kündigung
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vertragserfüllung gefährden.
§ 15 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.
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ollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2025
(gültig für B2B-Geschäfte / Maschinenimport und -vertrieb)